Nur noch mal für die älteren Führerscheinbesitzer.
Ich habe mir beim ADAC eine Rechtsauskunft für "Altinhaber" der Klasse 3 eingeholt, hier die Antwort:
Für „Altinhaber“ der Klasse 3 wurde in der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) eine Sonderregelung im Bereich der
Klassen C1 und C1E getroffen: Die Fahrberechtigung für Kfz zwischen 3,5 Tonnen
und 7,5 Tonnen sowie für Gespanne mit diesen Zugfahrzeugen gilt unbefristet und
ohne Untersuchungspflicht weiter.
Die Fahrberechtigung der Klasse 3 erlaubt daher weiter das Führen von
Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts zzgl. Anhänger der Klasse
C1E, ohne dass diese Berechtigung befristet oder von ärztlichen Untersuchungen
abhängig ist.
Vielleicht gibt das den älteren USA-Besuchern ein wenig mehr Sicherheit.
Schönen Gruß
Martin